Freigrenze

Bis 1.000 € Gewinn pro Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerfrei.

Seit 2024 liegt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte bei 1.000 € pro Jahr. Achtung: Es ist eine *Freigrenze*, kein Freibetrag — wird sie auch nur um 1 € überschritten, wird der gesamte Gewinn steuerpflichtig.