BaFin

Deutsche Finanzaufsicht, lizensiert auch Krypto-Verwahrer.

Die BaFin ist die deutsche Finanzaufsicht. Krypto-Börsen und -Verwahrer benötigen für das Geschäft in Deutschland eine BaFin-Lizenz für das Kryptoverwahrgeschäft (§ 1 Abs. 1a KWG) bzw. seit MiCA eine CASP-Erlaubnis.